====== Behörden für den Schutz geistigen Eigentums ====== Die Behörden für den Schutz geistigen Eigentums [-> [[Geistiges Eigentum]]] sind [[Grundrecht:Behörde|staatliche]] oder [[Grundrecht:Zwischenstaatliche Einrichtung|zwischenstaatliche Institutionen]], die für die Registrierung, Verwaltung und Durchsetzung von Rechten an [[Patente|Patenten]], [[Marken]], [[Designs]] und anderen [[Immaterialgüterrecht|immateriellen Gütern]] verantwortlich sind. DPMA -> [[Deutsches Patent- und Markenamt]] \\ Zentrale Behörde in Deutschland für den Schutz von Patenten, Marken, Designs und Gebrauchsmustern. Es erteilt Patente, registriert Marken und Designs und verwaltet entsprechende Schutzrechte. EPA -> [[EP:Europäisches Patentamt]] \\ Behörde für die Erteilung europäischer Patente. Es ermöglicht Unternehmen und Erfindern, mit einer einzigen Anmeldung Patentschutz in mehreren europäischen Ländern zu erhalten. Es arbeitet auf Basis des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ). EUIPO -> [[Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum]] \\ Ist für die Verwaltung des Schutzes von Marken und Designs in der Europäischen Union zuständig. Es bietet eine zentrale Registrierung für den Schutz von Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern, die in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. WIPO -> [[Weltorganisation für geistiges Eigentum]] \\ Zwischenstaatliche Organisation der Vereinten Nationen, die den weltweiten Schutz geistigen Eigentums fördert, internationale Abkommen überwacht und Dienstleistungen zur Registrierung von Patenten, Marken und Designs anbietet. ===== siehe auch ===== -> [[Geistiges Eigentum]] \\ Beschreibt die durch den gewerblichen Rechtsschutz geschützten absoluten Rechte an immateriellen Gütern.