====== Ausstellungspriorität ====== § 15 Abs. 4 DesignG -> [[Geschmacksmusterrecht:Ausstellungspriorität]] Die Geltendmachung einer Ausstellungspriorität nach dem Ausstellungsgesetz ist weder an eine besondere Form noch an die Einhaltung einer bestimmten Frist gebunden und kann jederzeit erfolgen.((BGH, Urteil vom 29. Juni 2017 - I ZR 9/16 - Bettgestell; m.V.a. BGH, Beschluss vom 27. September 1984 - X ZB 6/84, BGHZ 92, 188, 189 - Ausstellungspriorität; Kühne in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne, DesignG, 5. Aufl., § 15 Rn. 7)) Im Prozess kann sich der Musterinhaber jederzeit ohne weitere Formalitäten auf diese Begünstigung berufen, muss allerdings die gesetzlichen Voraussetzungen dafür darlegen und ggf. beweisen.((BGH, Urteil vom 29. Juni 2017 - I ZR 9/16 - Bettgestell; m.V.a. BGH, Urteil vom 9. Juni 1982 - I ZR 85/80, GRUR 1983, 31, 32 - Klarsichtbecher; v. Gamm, GeschmMG, 2. Aufl., § 7a Rn. 3)) ===== siehe auch ===== -> [[Ausstellungsgesetz]]