====== Unberechtigte Anmeldung durch den Arbeitnehmer ====== Hat der Arbeitnehmer die [[Diensterfindung]] unberechtigt zum Patent angemeldet, bedarf es nach Inanspruchnahme der Diensterfindung durch den Arbeitgeber gemäß §§ 6, 7 ArbNErfG einer Übertragung und nicht nur einer Umschreibung der Anmeldung oder eines hierauf erteilten Patents auf den Arbeitgeber.((BGH, Urteil vom 12. April 2011 - X ZR 72/10 - Initialidee)) ===== siehe auch =====