====== Inkrafttreten ====== **§ 49 ArbNErfG** Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft. ===== siehe auch ===== ArbnErfG, Vierter Abschnitt -> [[Gesetz über Arbeitnehmererfindungen#Vierter Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen|Übergangs- und Schlussbestimmungen]] \\ Regelt die Übergangsbestimmungen und das Außerkrafttreten von Vorschriften im Rahmen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen.