======= Festsetzung der Vergütung ====== Im Kontext des [[Gesetz über Arbeitnehmererfindungen|Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen]] bezeichnet die Festsetzung der Vergütung den Vorgang, bei dem die Höhe der [[Vergütung|angemessenen Vergütung]] für eine [[Diensterfindung]] durch den [[Arbeitgeber]] bestimmt wird [§ 12 Abs. 3 ArbnErfG -> [[Festsetzung der Vergütung durch den Arbeitgeber]]], wenn keine einvernehmliche Vereinbarung zwischen [[Arbeitgeber]] und [[Arbeitnehmer]] zustande kommt. ===== siehe auch ===== § 12 (3) ArbnErfG -> [[Festsetzung der Vergütung durch den Arbeitgeber]] \\ Bestimmt, dass der Arbeitgeber die Vergütung festsetzen muss, wenn keine Vereinbarung zustande kommt.