====== Arbeitnehmer ====== Ein Arbeitnehmer im Sinne des [[Gesetz über Arbeitnehmererfindungen|Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen]] (ArbnErfG) [-> [[Arbeitnehmererfinder]]] ist jede Person, die in einem Arbeitsverhältnis steht, unabhängig davon, ob sie im privaten oder öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Dazu gehören auch [[Beamte und Soldaten]] (§ 1, § 4 Abs. 4 ArbnErfG). ===== siehe auch ===== -> [[Arbeitnehmererfinder]] \\ Person, die während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Erfindung macht.