====== Antrag auf Erweiterung der Schiedsstelle ====== **§ 32 ArbNErfG** Der Antrag auf Erweiterung der Besetzung der Schiedsstelle ist von demjenigen, der die Schiedsstelle anruft, zugleich mit der [[Anrufung der Schiedsstelle|Anrufung]] ([[Anrufung der Schiedsstelle|§ 31]] Abs. 1), von dem anderen Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des die Anrufung enthaltenden Antrags ([[Anrufung der Schiedsstelle|§ 31]] Abs. 2) zu stellen. ===== siehe auch ===== * [[Arbeitnehmererfinderrecht]] * [[Arbeitnehmererfindergesetz]] * [[Anrufung der Schiedsstelle]] (§ 31 ArbNErfG)