====== Anteilsfaktor ====== Berücksichtigt bei der [[Berechnung der Vergütung]] den Anteil des Betriebs am Zustandekommen der Erfindung. A = f (a + b + c) (Umrechnungstabelle in ArbnErfRL Nr. 37) ==== a = Stellung der Aufgabe ==== berücksichtigt die Veranlassung der Aufgabenstellung durch den Betrieb nach 6 Wertezahlen. | 1 | Aufgabe mit Angabe Lösungsweg vom Betrieb gestellt| | 2 | betriebliche Aufgabenstellung, eigener Lösungsweg| |3 | kein betriebliche Aufgabenstellung; dem Arbeitnehmer wurden jedoch Mängel und Bedürfnisse zur Kenntnis gebracht| |4 | kein betriebliche Aufgabenstellung; Arbeitnehmer hat die Mängel und Bedürfnisse selbst festgestellt| |5 | Erfinder hat sich die Aufgabe selbst innerhalb seines Aufgabengebiets gestellt| |6 | Erfinder hat sich die Aufgabe selbst außerhalb seines Aufgabengebiets gestellt| ==== b = Lösung der Aufgabe ==== Wertzahl aus 3 Merkmalen; kein Merkmal erfüllt  Wertzahl 6, 3 erfüllt  Wertzahl 1 * beruflich geläufige Überlegungen * betriebliche Arbeiten und Kenntnisse * technische Hilfsmittel des Betriebs genutzt ==== c = Aufgaben und Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb ==== Einteilung erfolgt nach 8 Gruppen. Kriterien sind Ausbildung, hierarchische Position und Nähe zur Fertigung und Entwicklung.