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patentrecht:patentrecht

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Patentrecht

PatG → Patentgesetz
PatV → Patentverordnung
IntPatÜG → Gesetz über internationale Patentübereinkommen
DPMAV → Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt
Prüfungsrichtlinien

EPÜ → Europäisches Patentrecht
PCT → Internationales Patentrecht

Das Patentrecht ist ein Immaterialgüterrecht, das auf den Schutz von Erfindungen als geistigem Eigentum gerichtet ist. Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind [§ 1 (1) PatG → Patentfähigkeit].

Das Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger. Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Der Schutzbereich des Patents und der Patentanmeldung wird durch den Inhalt der Patentansprüche bestimmt. Die Laufzeit des Patents dauert zwanzig Jahre, die mit dem Tag beginnen, der auf die Anmeldung der Erfindung folgt.

Das Patentrecht regelt die Erteilung und Wirkung von Patenten als gewerbliche Schutzrechte, sowie das Verfahren vor dem Patentamt und den zuständigen Rechtsmittelinstanzen Patentgericht und Bundesgerichtshof.

Innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung kann jeder, im Falle der widerrechtlichen Entnahme nur der Verletzte, beim Patentamt gegen das Patent Einspruch erheben. Der Einspruch kann nur auf die Behauptung gestützt werden, daß einer der Widerrufsgründe vorliege. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird das Patent auf Antrag [→ Nichtigkeitsklage] beim Bundespatentgericht für nichtig erklärt, wenn sich ergibt, daß einer der Widerrufsgründe vorliegt oder der Schutzbereich des Patents erweitert worden ist.

Das Patentrecht regelt auch Patentstreitsachen, insbesondere die aus einer Patentverletzung erwachsenden Ansprüche des Patentinhabers. Dazu gehören der Unterlassungsanspruch, der Schadensersatzanspruch, der Vernichtungsanspruch, der Rückrufanspruch, der Auskunftsanspruch, der Besichtigungsanspruch und der Rechnungslegungsanspruch.

Internationale Aspekte des Patentrechts sind im Gesetz über internationale Patentübereinkommen (IntPatÜG) geregelt, über das Europäisches Patentrecht (EPÜ) und Internationales Patentrecht (PCT) Anwendung im nationalen Recht findet.

Das Gebrauchsmusterrecht steht dem Patentrecht zur Seite.

siehe auch

patentrecht/patentrecht.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1