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patentrecht:neuheit

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 Eine Vorveröffentlichung kann dem Fachmann auch solche Informationen über einen technischen Sachverhalt vermitteln, die nicht ausdrücklich dargestellt werden, die sich aber bei der Befolgung der in ihr enthaltenen Anweisungen zwangsläufig ergeben. So werden etwa durch die Beschreibung eines Verfahrens der Fachwelt auch die Kenntnisse zugänglich gemacht, die bei der Nacharbeitung zwangsläufig offenbar werden.((BGH, Urt. v. 14. Januar 2014 - X ZR 169/12; m.V.a. BGH, Urteil vom 17. Januar 1980 - X ZB 4/79, BGHZ 76, 97, 105 f. - Terephthalsäure, s. auch EPA, Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer vom 9. Februar 1982 - T 12/81, ABl. EPA 1982, 296, 301 f. Diastereomere)) Eine Vorveröffentlichung kann dem Fachmann auch solche Informationen über einen technischen Sachverhalt vermitteln, die nicht ausdrücklich dargestellt werden, die sich aber bei der Befolgung der in ihr enthaltenen Anweisungen zwangsläufig ergeben. So werden etwa durch die Beschreibung eines Verfahrens der Fachwelt auch die Kenntnisse zugänglich gemacht, die bei der Nacharbeitung zwangsläufig offenbar werden.((BGH, Urt. v. 14. Januar 2014 - X ZR 169/12; m.V.a. BGH, Urteil vom 17. Januar 1980 - X ZB 4/79, BGHZ 76, 97, 105 f. - Terephthalsäure, s. auch EPA, Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer vom 9. Februar 1982 - T 12/81, ABl. EPA 1982, 296, 301 f. Diastereomere))
 +
 +
 +Die Ausrichtung auf ein bisher nicht bekanntes Ergebnis führt nicht zu einem
 +neuen Verfahren, wenn sich das erstrebte Ergebnis bei der unveränderten
 +Ausführung eines vorbeschriebenen Verfahrens von selbst einstellt (( BGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - X ZR 15/22, Organogelmaterial, Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. Januar 1980 - X ZB 4/79, BGHZ 76, 97 = GRUR 1980, 283, 285 - Terephthalsäure)).
 +b) Die zuletzt genannte Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn sich das angestrebte
 +Ergebnis bei der Nacharbeitung des bekannten Verfahrens nur zufällig einstellt
 +((BGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - X ZR 15/22, Organogelmaterial, Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. März 1989, X ZR 30/87)).
 +c) Zufällig in diesem Sinne ist ein Ergebnis auch dann, wenn es sich nur unter
 +bestimmten Rahmenbedingungen einstellt und deren Verwirklichung durch
 +den Stand der Technik weder offenbart noch nahegelegt war. ((BGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - X ZR 15/22, Organogelmaterial))
  
 Der [[Offenbarungsbegriff]] ist dabei kein anderer, als er auch sonst im Patentrecht zugrunde gelegt wird.((BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 68/08 - Memantin; m.V.a. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 - Olanzapin; Urteil vom 16. Dezember  2003  - X ZR 206/98, GRUR 2004, 407, 411 - Fahrzeugleitsystem)) Der [[Offenbarungsbegriff]] ist dabei kein anderer, als er auch sonst im Patentrecht zugrunde gelegt wird.((BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 68/08 - Memantin; m.V.a. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 - Olanzapin; Urteil vom 16. Dezember  2003  - X ZR 206/98, GRUR 2004, 407, 411 - Fahrzeugleitsystem))
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