Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
§ 1 (2) PatG → Biotechnologische Erfindungen
§ 1 (3-4) PatG → Patentierungsausschluss nicht technischer Gegenstände oder Tätigkeiten
§ 2 PatG → Patentierungsverbot für sittenwidrige Erfindungen
§ 2a (2) PatG → Patentierungsausschluss
§ 3 PatG → Neuheit
§ 4 PatG → Erfinderische Tätigkeit
§ 5 PatG → Gewerbliche Anwendbarkeit
§ 45 (2) PatG → Prüfung der Patentfähigkeit
§§ 1 bis 25 PatG → Das Patent
PatG → Patentgesetz